deutsch-italienischer Rechtsberater
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Geschäftliche Beziehungen, die zwischen zwei verschiedenen Ländern bestehen, bergen oft eine Vielzahl an sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Schwierigkeiten, die leider oftmals das Verhältnis zwischen den Geschäftspartnern erschweren.
Hier ist ein Experte gefragt, der die Rechtsordnungen der beiden Länder beherrscht und auch in der Lage ist, die notwendige Korrespondenz zweisprachig zu führen. Herr Rechtsanwalt Colombo ist ein solcher Spezialist, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, schwerpunktmäßig internationale Mandate aus dem deutschsprachigen Raum, welche in Italien abgewickelt werden sollen, zu betreuen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und langjährige praktische Erfahrungen ist er hier stets über die neuesten Entwicklungen und Rechtsfälle im deutsch-italienischen Recht informiert.
Dabei ist es sein Ziel, durch präventive Maßnahmen Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, indem er hilft, Interessenskonflikte zu vermeiden.
Sollte trotzdem einmal der Gang vor Gericht zur Durchsetzung von Ansprüchen bei italienischen Gerichten notwendig werden, so übernimmt Herr Rechtsanwalt Colombo hier alle nötigen Maßnahmen.